EU-Minister: Leichtere Auslieferung von Nazi-Kriegsverbrechern
31. Jänner 2008
Rahmenbeschluss zu Abwesenheitsurteile bezieht sich auf schwere Straftaten
Brdo - Etwas ratlos zeigten sich die EU-Spitzenpolitiker am Rande des
informellen Justizministertreffens in Brdo auf Fragen nach konkreten
Beispielen für die Anwendung des geplanten EU-Rahmenbeschlusses zu
Urteilen in Abwesenheit. Der amtierende EU-Ratsvorsitzende und
slowenische Justizminister Lovro Sturm gab darauf keine Antwort,
während seiner deutschen Amtskollegin Brigitte Zypries lediglich in
Abwesenheit gefällte Urteile gegen Nazi-Kriegsverbrecher einfielen.
Viele dieser Personen haben sich aber ohnehin schon längst aus Europa
abgesetzt.
Auf Nachfragen, ob es dabei auch um die Verfolgung von
"Urlaubssünden" gehen könnte, verwies Zypries auf den
Tatbestandskatalog des EU-Haftbefehls, der einige schwere Straftaten
wie Terrorismus, schwerer Raub, Menschenhandel, Drogenkriminalität
oder schwere Körperverletzung auflistet. Somit gilt der
EU-Rahmenbeschluss zu Urteilen in Abwesenheit nicht auf kleinere
Straftaten wie Diebstahl oder Schwarzfahren Anwendung. Aus
EU-Diplomatenkreisen verlautete, die EU-Regelung richte sich kaum an
Touristen, sondern eher an Kriminelle, die sich nach der Tat aus
ihrem Heimatland in einen anderen EU-Staat abgesetzt hätten. "Die
Problematik tritt ein, wenn der Täter sich der Verantwortung
entzieht", betonte Zypries.
Strafverfahren
Von den Ministern als Fortschritt in Sachen Angeklagtenrechte präsentiert, ist der geplante EU-Beschluss für die Täter eigentlich ein zweischneidiges Schwert. Bisher verlief die grenzüberschreitende Exekution von Urteilen nämlich oft im Sande, weil der Angeklagte erfolgreich die ihm versagt gebliebenen Rechte im Strafverfahren geltend machen konnte. Mit den nun vereinbarten EU-Mindeststandards für Urteile in Abwesenheit wird dies nicht mehr möglich sein, wovon vor allem die italienische Justiz profitieren dürfte. Dort gibt es nach EU-Diplomatenangaben nämlich die meisten Urteile in Abwesenheit.
Nichts gemein hat die neue EU-Regelung mit der schon seit längerem geltenden Verordnung zur grenzüberschreitenden Exekution von Verwaltungsstrafen. Allerdings ist diese bisher erst in wenigen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. (APA)
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